Studiendirektor/in (m/w/d) zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben

Rhein-Main-Gebiet
Vollzeit
18.04.2025
Vollzeit
Wilhelm Merton Schule

Studiendirektor/in (m/w/d) zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben

Stellenbeschreibung

Studiendirektor/in (m/w/d) zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben
Wilhelm-Merton-Schule

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Ihre Aufgaben

Die Wilhelm-Merton-Schule ist eine kaufmännische berufliche Schule mit unterschiedlichen Bildungsgängen und Schulformen. Die Abteilungsleiterin / der Abteilungsleiter leitet die Schulformen der Erwachsenenbildung mit Abendhaupt- und Abendrealschule sowie der Fachschule für Wirtschaft (Fachrichtung Betriebswirtschaft) in Vollzeit- und Teilzeitform und deren Prüfungswesen und übernimmt als Mitglied der Schulleitung Verantwortung an gesamtschulischen Prozessen. Die Abteilungsleiterin / der Abteilungsleiter wird gemäß Geschäftsverteilungsplan von zwei Schulformkoordinatoren (A14) und weiteren Kolleginnen und Kollegen in der Aufgabenwahrnehmung (Schuldeputat) unterstützt.

Ihre Aufgaben sind:
Spezifische Aufgaben der Abteilungen Fachschule für Wirtschaft (Fachrichtung Betriebswirtschaft) sowie Abendhaupt- und Abendrealschule (AHRS)
  • Prüfungswesen: Organisation der schulformrelevanten Prüfungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Koordinatorinnen / Koordinatoren und Fachkonferenzleitungen
  • Zusammenarbeit: mit den Koordinatorinnen / Koordinatoren für die verantworteten Schulformen sowie den sozialpädagogischen Fachkräften und der Berufswegeplanung der Schule
  • Koordination: Zusammenarbeit, Planung und Evaluation von Angeboten außerschulischer Kooperationspartner zur Unterstützung der Studierenden mit außerschulischen und schulbegleitenden Angeboten, Mitwirkung an Koordinationstreffen mit den Trägern der sozialpäd. Förderung und der Berufswegeplanung für AHRS
  • Außenwirkung und Bekanntmachung: Verantwortlichkeit für Maßnahmen zur Information Außenstehender über die Schulformen AHRS und Fachschule für Betriebswirtschaft, in dem Zusammenhang Pflege und Aktualisierung der Website / Social Media Kanäle und Veranstaltungen zur Öffnung der Schulformen nach Außen
  • Teilnahme: Mitwirkung an den Landesringsitzungen der Schulen für Erwachsene (AHRS) und den Koordinationstreffen der hessischen Fachschulen für Wirtschaft (Fachrichtung Betriebswirtschaft)
Unterrichtseinsatz in der AHRS und der Fachschule für Betriebswirtschaft, insbesondere in der Fachschule in Teilzeitform auch abends und samstags. Übernahme der Schulleitungsanwesenheit 14tägig an Samstagen.

Grundsätzliche Aufgaben Abteilungsleitung
  • Einschulung, Klassenbildung, Umschulungen, Ausschulungen
  • Mitarbeit bei der Stundenplangestaltung und im Vertretungsplanteam
  • Beratungsgespräche mit Lehrerinnen und Lehrern sowie Studierenden
  • Durchführung von Abteilungskonferenzen
- Vorbereitung der schulformbezogenen Bestellungen von Lehr- und Lernmitteln
  • Mitwirkung bei der Unterrichtsentwicklung und Unterrichtsangeboten sowie der Erarbeitung pädagogischer Konzepte
  • Mitwirkung am Schulprogramm und Verantwortlichkeit für die Schulprogrammarbeit in den beiden Schulformen der Abteilung
  • Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen zur Optimierung der Verwaltungsabläufe (Grundkarten, Klassenbuchführung, Mahnverfahren bei Fehlzeiten)
  • Mitwirkung bei der Personalentwicklung und am Fortbildungsplan
  • Mitwirkung an der LUSD-Datenpflege und statistischen Abfragen für die Abteilung
  • Mitwirkung an der Zeugniserstellung
  • Mitarbeit an den organisatorischen und pädagogischen Fragen der Schulentwicklung
  • Enge Zusammenarbeit im Schulleitungsteam mit dem Blick auf die Weiterentwicklung der gesamten Schule
  • Teilnahme an den wöchentlichen Schulleitungssitzungen, Klausurtagungen und gemeinsamen Weiterbildungen
  • Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Zuständigkeiten des Geschäftsverteilungsplans, der jährlich überarbeitet wird
  • Übernahme folgender Querschnittsaufgaben: Aktualisierung der Schulordnung, Organisation der Nachschreibetermine und Begleitung von Prozessen der Demokratieförderung


Unsere Anforderungen

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI.1/18, S.35 ff).

Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
  • Lehramt an Beruflichen Schulen in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung oder
Lehramt an Gymnasien mit zwei Unterrichtsfächern, die an der Wilhelm-Merton-Schule unterrichtet werden und mit mindestens dreijähriger Unterrichtserfahrung an einer beruflichen Schule mit der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
  • Mindestens dreijährige Unterrichtserfahrung in mindestens einer der verantworteten Schulformen
  • Bewährung als Beamter/Beamtin auf Lebenszeit oder mindestens dreijährige Dienstzeit im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis

Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
- hohe Planungs- und Organisationskompetenz sowie Innovationsfähigkeit und Initiative
  • ausgeprägte kommunikative Kompetenz und hohe Teamfähigkeit
  • hohe interkulturelle Kompetenz wegen des großen Migrationsanteils der Schülerschaft in den Schulformen sowie hohe Genderkompetenz
  • Leitungserfahrungen oder entsprechende Qualifikationsmaßnahmen oder Erfahrungen in der Leitung von Sitzungen / Konferenzen
  • Erfahrungen und Kenntnisse in Teamprozessen, insbesondere Feedback und Evaluation
  • Kenntnisse und Erfahrungen im sprachsensiblen Fachunterricht
  • Erfahrungen mit LUSD und Untis

Allgemeine Hinweise

Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.

Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage möglichst im PDF-Format hoch.

Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.
Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
  • Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
  • Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Funktionsstelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen. Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 entsprechend.

Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).