Die Vinzenz Therme Bad Ditzenbach, das größte Thermalbad im Kreis Göppingen, liegt im oberen Filstal in einem der schönsten Täler der Schwäbischen Alb. Das 46° Celsius warme Wasser der staatlich anerkannten Heilquelle speist unsere über 400 qm große Thermenlandschaft. Im direkt angeschlossenen Saunabereich lässt es sich wunderbar entspannen. Eine Dampfgrotte sowie ein Ruheraum laden ebenfalls zum Verweilen ein. Im Außenbereich besteht die Möglichkeit, den großen Liegebereich, das Außenbecken oder den Barfußpfad zu nutzen.
Integriert in die Vinzenz Therme Bad Ditzenbach steht das Thermalbad Café für regionalen Genuss und Entspannung zugleich. Seit vielen Jahren sind wir im Rahmen der „Schmeck den Süden. Baden-Württemberg“ Initiative mit zwei Löwen ausgezeichnet.
Das macht Ihnen Freude
Beaufsichtigung des Bad- und Saunabetriebes einschließlich der Beckenaufsicht
Ansprechpartner für unsere Rehabilitanden und Gäste
Bedienung und Überwachung der technischen Anlagen
Verantwortung für den Reinigungsbetrieb
Das sind Sie
Sie sind Fachangestellter für Bäderbetriebe (m/w/d) oder Meister für Bäderbetriebe (m/w/d) oder möchten als Quereinsteiger in den Beruf der Badeaufsicht starten
Sie verfügen bestenfalls über das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Gold oder Silber
Ihre Erste Hilfe Ausbildung ist auf aktuellem Stand
Kreativität und Freude im Umgang mit Menschen sowie eine hohe Dienstleistungsbereitschaft zeichnen Sie aus
Sie arbeiten in einem Team mit 45 Mitarbeitenden
Das können Sie von uns erwarten
eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit mit Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
eine Vergütung nach den Richtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) ergänzt durch bAV, VL-Sparen, Möglichkeiten zur Entgeltumwandlung und Rentenberatung
umfassende Benefits in den Bereichen Bildung, Mobilität, Familie und Gesundheit wie Job-Rad, Teilzeitmodelle, flexible Gestaltung von Elternzeitmodellen, kostengünstige Nutzung der Trainingsräume
gemeinsame Feste und Feiern
Bitte beachten Sie: Für Ihre Bewerbung benötigen wir ab Jahrgang 1971 und jünger einen Nachweis über eine Masernschutzimpfung oder Masernimmunität (Masernschutzgesetz).