Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte

Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte

Stellenbeschreibung

Die Verbandsgemeinde Konz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine

Ehrenamtliche
Gleichstellungsbeauftragte

Nach §2 GemO ist die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von

Frau und Mann eine Aufgabe der Gemeinde. Daher wurde erstmals im Januar 1997 durch den

Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 19.12.1996 in der VG Konz und damit in der

Region eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Seitdem ist die Aufgabe der der

Gleichstellungsbeauftragten gemäß §2 GemO i.V.m. VV zu § 2 GemO Nr. 4.3. im Rahmen der

Aufgaben der Gemeinde die Gleichstellung von Frauen zu fördern, um dadurch bestehende

Benachteiligungen abzubauen:


Das umfasst in erster Linie folgende Aufgaben: ?

die Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ?

die Initiierung, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der
sozialen und beruflichen Situation und zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen

Gleichstellungsauftrags in sonstigen Bereichen, die die gemeindlichen Angelegenheiten

betreffen, ?

die Zusammenarbeit mit örtlichen Frauengruppen, -initiativen und -verbänden und
Frauenselbsthilfeorganisationen sowie mit anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen, ?

der Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen,
Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten sowie den für die Gleichstellung von Frauen

und Männern zuständigen Stellen des Landes, der anderen Länder und des Bundes, ?

Durchführung von Sprechstunden für Einwohnerinnen der Gemeinde, ?

Erstellung und Fortschreibung eines Gleichstellungs- bzw. Frauenberichts über die
Situation der Frauen und den Stand der Gleichstellung in der Gemeinde, ?

Unterrichtung der Öffentlichkeit in Abstimmung mit dem Bürgermeister durch

Informationsveranstaltungen, Herausgabe von Informationsmaterial, Ausstellungen und

Pressearbeit über Ziele und Ergebnisse ihrer Arbeit.

Gesucht wird eine interessierte Frau aus der Verbandsgemeinde Konz, der die Umsetzung der

Gleichstellung von Frau und Mann im Hohen Maße am Herzen liegt und sich dafür einsetzen

möchte.


Die Bestellung erfolgt nach der Hauptsatzung der VG Konz auf die Dauer von 5 Jahren. Es

wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Sollte ihr Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit geweckt worden sein, senden Sie uns

bitte ihre schriftliche Bewerbung mit Lichtbild und Lebenslauf bis zum 17.01.2025 an die


Verbandsgemeindeverwaltung Konz

- Fachbereich 4S Soziales -
Am Markt 11, 54329 Konz

E-Mail: bewerbung@konz.de

Für telefonische Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen Herr Johannes Geltz,

Fachbereichsleiter "BürgerInnendienste und Soziales" der Verbandsgemeindeverwaltung

Konz, unter der Telefon- Nr. (06501) 83-189 gerne zur Verfügung.