Das Bildungszentrum des Stadtkrankenhauses Korbach verfügt insgesamt über 72 Ausbildungsplätze für die theoretische Ausbildung. Bislang lautete die Berufsbezeichnung unserer Pflegekräfte „Gesundheits- und Krankenpfleger(in)“, vom Jahr 2020 an trägt der Beruf aufgrund gesetzlicher Veränderungen die Bezeichnung „Pflegefachmann“ beziehungsweise „Pflegefachfrau“.
Die Ausbildung beginnt zum 1. Oktober eines jeden Jahres und dauert 3 Jahre. Bewerbungen können ganzjährig eingereicht werden.
Die Ausbildung ist im Blocksystem organisiert, d. h. Schulblöcke und praktische Einsätze finden im Wechsel statt. Während der drei Ausbildungsjahre steht Ihnen ein Kursleiter oder eine Kursleiterin zur Verfügung.
Highlights während der Ausbildung sind unter anderem:
Zur Überprüfung Ihres Lernstandes findet zum Ende des 2. Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung statt. Diese dient außerdem der Vorbereitung auf die zentrale staatliche Abschlussprüfung, die in einen schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil gegliedert ist. Die Abschlussnoten ergeben sich aus den einzelnen Noten der Abschlussprüfung sowie den jährlichen Zeugnisnoten.
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2.500 Stunden und wird in einen Orientierungseinsatz, mehrere Pflichteinsätze sowie einen Vertiefungseinsatz untergliedert.
Viele dieser praktischen Einsätze sind im Stadtkrankenhaus Korbach in folgenden Fachabteilungen möglich:
Berufliche Weiterbildung
Nach absolvierter dreijähriger Ausbildung stehen Ihnen zahlreiche Weiterbildungs- und Studienmöglichkeiten im Bereich der Pflege zur Verfügung.
Zugangsvoraussetzungen
Bewerbungsunterlagen
Für nicht in Deutschland erworbene Schulabschlüsse kommt ergänzend hinzu:
Nach absolvierter dreijähriger Ausbildung stehen Ihnen zahlreiche Weiterbildungs- und Studienmöglichkeiten im Bereich der Pflege zur Verfügung.
Anerkennungsschreiben des Staatlichen Schulamtes Darmstadt bzgl. der Gleichstellung eines im Ausland erworbenen Schulabschlusses mit einem deutschen Schulabschluss (nähere Informationen finden Sie hier:
schulaemter.hessen.de/schulbesuch/bildungsnachweise/auslaendische-schulische-abschluesse
Aufenthaltserlaubnis