Der Evangelische Verein für Jugendsozialarbeit in Frankfurt am Main e.V. sucht für Jugendhilfe in Grundschulen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Seit 1980 ist der Evangelische Verein für Jugendsozialarbeit in Frankfurt am Main e.V. als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe in Frankfurt am Main tätig. Mehr als 90 Kinder- und Jugendhäuser, Schulprojekte, Einrichtungen zur beruflichen Qualifizierung, Einrichtungen der stationären und ambulanten Kinder- und Jugendhilfe sowie vielfältige Beratungs- und Hilfsangebote gehören zu unseren Arbeitsfeldern.
Im Rahmen des Förderprogramms „Jugendhilfe in der Grundschule“ sind sozialpädagogische Fachkräfte direkt an den Grundschulen tätig und arbeiten mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammen. Neben den grundsätzlichen Bausteinen „Angebote zum Sozialen Lernen“, „Kleingruppenangebote“, „Professionelle:r Ansprechpartner:in“, „Übergänge gestalten“ und dem Kinderschutzauftrag nach §8a SGB VIII, können weitere standortspezifische Angebote bedarfsgerecht vereinbart werden.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Standorte „Ebelfeldschule“, „Heinrich-Kromer-Schule“, „Robert-Schumann-Schule“ und „Steffi-Jones-Schule" eine:n
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 25.04.2025.
Das sind Ihre Aufgaben:
Das bringen Sie mit:
Das bieten wir Ihnen:
Für weitere Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle wenden Sie sich bitte an Frau Esther Kaiser (Arbeitsbereichsleitung), Tel. +49 (0)69 92105 6964
Wir schätzen Vielfalt, Individualität und Inklusivität. Diskriminierungssensible Bewerbungsverfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind beim Evangelischen Verein für Jugendsozialarbeit in Frankfurt am Main e.V. Standard. Schwerbehinderte und BIPoC Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass das Beifügen eines Bewerbungsfotos optional ist. Gleiches gilt für die Angabe von Betreuungszeiten; Sie entscheiden selbst, ob Sie diese Information in Ihren Bewerbungsunterlagen aufnehmen möchten.
Es gelten die Regelungen des Einstellungsgesetztes der EKHN.
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