Mitwirken in Verfahren vor dem Familiengericht gemäß § 50 Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII) und § 162 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Sorgerechts- und Umgangsverfahren
Teilnahme an familiengerichtlichen Verfahren, Erstellen von Stellungnahmen und Berichten im Sinne des Kindeswohls
Beratung von Bürger*innen in Trennungs- und Scheidungssituationen nach den gesetzlichen Regelungen der §§ 18 Absatz 3 und 50 SGB VIII sowie §§ 1684 und 1685 Bürgerliches Gesetzbucht (BGB)
Beratung beziehungsweise Unterstützung der Familien bei Anliegen zu Umgangs- und Sorgerechtsfragen.
Bachelor of Arts Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise staatlich anerkannte*r Diplom Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in oder Erziehungswissenschaftler*in mit mindestens zweijähriger, einschlägiger Berufserfahrung im ausgeschriebenen Anforderungsprofil
Beratungskompetenz sowie Beratungserfahrung beziehungsweise eine zusätzliche Qualifikation in Beratung
Flexibilität sowie Team- und Kooperationsfähigkeit (Schnittstellenarbeit)
hohe soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen sowie ein ausgeprägtes Konfliktlösungsverhalten
psychische Belastbarkeit und Initiative
Kenntnisse in den fachspezifischen Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch Acht, Bürgerliches Gesetzbuch und im Erstellen von Berichten, Stellungnahmen
PC-Kenntnisse (Büro-Standardsoftware) beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen.