Die Flexible ambulante Erziehungshilfe (FAE) ist ein stark individualisiertes Angebot für Kinder und Jugendliche sowie deren Familien im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach § 27,2 SGB VIII. Diese intensiven Hilfen berücksichtigen die individuellen persönlichen und familiären Voraussetzungen und Ressourcen der Kinder / Jugendlichen, ihrer Familien sowie deren Umfeld.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Hilfe zur Erziehung nach § 31 SGB VIII innerhalb unseres Sozialtherapeutischen Kinder- und Jugendhilfeverbunds. SPFH arbeitet aufsuchend im Lebensumfeld der Familie und bietet intensive Begleitung in Form von Hilfe zur Selbsthilfe, arbeitet mit allen Familienmitgliedern und bietet Unterstützung u. a. bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Die systemische wie auch ressourcenorientierte Betrachtungsweise ist hierbei fester Bestandteil unseres pädagogischen Handelns. Neben der pädagogisch, therapeutisch ausgerichteten Arbeit bietet SPFH auch lebenspraktische Hilfen, z. B. bei Antragstellungen. Ziel der Familienhilfe ist es, die einzelnen Familienmitglieder zu unterstützen und zu stärken, dass sie ihr Leben eigenverantwortlich und für sich zufriedenstellend gestalten können. Vor allem aber zählt, eine angemessene Versorgung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen zu sichern.