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Die Ernennung zum Beamten auf Probe stellt in Deutschland einen zentralen Schritt auf dem Weg zur Verbeamtung auf Lebenszeit dar. Die Probezeit dient dabei der umfassenden Überprüfung der persönlichen, fachlichen und gesundheitlichen Eignung eines Kandidaten. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte dieser besonderen Phase der Verbeamtung detailliert beleuchtet.
Kurzinformation
- Der Titel "Beamter auf Probe" stellt einen wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg zur Verbeamtung auf Lebenszeit dar.
- Dauer der Probezeit: ein bis drei Jahre
- Sinn und Zweck: Prüfung der fachlichen, persönlichen und gesundheitlichen Eignung des Beamten
- Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
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Beamter auf Probe – Was bedeutet das?
Ein Beamter auf Probe ist eine Person im öffentlichen Dienst, die nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder einer vergleichbaren Ausbildung auf die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorbereitet wird. Die Ernennung erfolgt durch die Aushändigung einer Ernennungsurkunde, die den Status eindeutig definiert.
Ziel der Probezeit ist es, festzustellen, ob der Probebeamte die hohen Anforderungen des Berufs erfüllt. Neben fachlichen Qualifikationen werden persönliche und gesundheitliche Voraussetzungen geprüft. In der Probezeit hat der Beamte bereits die Rechte eines Beamten auf Lebenszeit und unterliegt somit gleichzeitig denselben Grundpflichten, wie etwa der Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn.
Hintergrund der Probezeit
Die Probezeit ermöglicht es den zuständigen Behörden, die Leistungsfähigkeit der zukünftigen Beamten unter realen Bedingungen zu testen. Darüber hinaus erhalten die Probebeamten Gelegenheit, ihre eigenen Fähigkeiten weiterzuentwickeln und die Strukturen des öffentlichen Dienstes kennenzulernen. Sie müssen sich in dieser Zeit uneingeschränkt bewähren, um die nächsten Karriereschritte und die Verbeamtung auf Lebenszeit zu erreichen.
Beamter auf Probe – Dauer
Die Dauer der Probezeit variiert abhängig von der Laufbahn, den spezifischen Regelungen der jeweiligen Behörde und dem Bundesland. Im Schnitt beträgt sie 24 Monate; für Bundesbeamte beträgt sie üblicherweise drei Jahre. Unter bestimmten Umständen kann sie jedoch verkürzt werden, etwa wenn der Beamte herausragende Leistungen zeigt oder einschlägige Vorerfahrungen vorweisen kann. In Einzelfällen ist auch eine Verlängerung auf maximal fünf Jahre möglich, etwa bei krankheitsbedingten Ausfällen oder besonderen Anforderungen des Amtes.
Beamter auf Probe – Entlassung
Eine Entlassung während der Probezeit ist möglich und rechtlich in §31 BBG (Bundesbeamtengesetz) geregelt. Sie kann erfolgen, wenn ein Beamter sich als ungeeignet für den Dienst erweist. Zu den Gründen gehören die Nichteinhaltung von Dienstpflichten, mangelnde fachliche Leistung oder schwere Verfehlungen im beruflichen oder privaten Bereich. Die Entlassung ist darüber hinaus auch gerechtfertigt, wenn der Beamte durch ein schwerwiegendes Dienstvergehen negativ auffällt. Diese Maßnahme kann bereits vor Ablauf der Probezeit ergriffen werden, da die Phase ausdrücklich dazu dient, die Eignung des Beamten zu überprüfen.
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Beamter auf Probe – Gehalt
Die Besoldung eines Beamten auf Probe entspricht der jeweiligen Besoldungsgruppe, in die dieser auf Grundlage seiner Qualifikationen eingruppiert wird. Die exakte Höhe richtet sich nach den Regelungen des Bundes oder der Länder, abhängig von der Anstellung im Bundes- oder Landesdienst.
Die Vergütung unterscheidet sich dabei nicht von der Besoldung von Beamten auf Lebenszeit. Allerdings entfällt der Anspruch auf einige Sonderregelungen, die Lebenszeitbeamten vorbehalten sind. Diese Unterschiede erklären sich durch den vorübergehenden Charakter des Beamtenverhältnisses auf Probe. Die nachfolgende Tabelle gibt dabei einen Überblick zu den Verdienstmöglichkeiten am Beispiel von Lehrern im Bundesdienst. Für den Landesdienst gelten bundeslandspezifische Einordnungen und Tabellen.
Gültig von 01.03.2024 bis 31.01.2025
Besoldungsgruppe Einstiegsgehalt Laufbahn Mögliche Berufe A11 4.056,80 € gehobener Dienst Fachlehrer A12 4.334,26 € gehobener Dienst Fachlehrer, Lehrer A13 5.046,30 € gehobener Dienst Fachschuloberlehrer, Konrektor, Hauptlehrer, Lehrer, Realschullehrer A14 5.183,60 € höherer Dienst Realschulkonrektor, Realschulrektor, Schulrat A15 6.289,17 € höherer Dienst Direktor Fachschule, Schulamtsdirektor, Regierungsschuldirektor A16 6.916,29 € höherer Dienst Leitender Regierungsschuldirektor, Leitender Schulamtsdirektor
Beamter auf Probe – Weiterer Ablauf
Nach erfolgreich absolvierter Probezeit erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Dieser Schritt ist an die Bedingung geknüpft, dass der Beamte während der Probezeit in vollem Umfang überzeugt hat. Dazu zählen nicht nur fachliche Leistungen, sondern auch die persönliche Eignung und das Verhalten im Dienst sowie außerhalb. Daneben ist eine Ernennung außerdem erst mit Vollendung des 27. Lebensjahres möglich.
Die Übernahme muss spätestens fünf Jahre nach Abschluss der Ausbildung erfolgen. Ist dies nicht der Fall, wird der Beamte entlassen, da eine weitere Verlängerung der Probezeit gesetzlich ausgeschlossen ist. Die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wird durch die Aushändigung einer entsprechenden Urkunde vollzogen. Hiermit erhält der Beamte alle Rechte und Pflichten, die mit diesem besonderen Status einhergehen.
Passende Jobs im pädagogischen Bereich
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- Gibt es auch Probezeiten in der Beamten/Beamtinnen-Laufbahn?, https://www.xn--ffentlicherdienst-yzb.de/... (Abrufdatum: 20.03.2025)
- Bundesbeamtengesetz (BBG), https://www.gesetze-im-internet.de/... (Abrufdatum: 20.03.2025)
- Besoldungsgruppen der Beamten im Bundesdienst, https://oeffentlicher-dienst.info/... (Abrufdatum: 20.03.2025)
- Beamte, Richter und Soldaten im Bundesdienst, https://oeffentlicher-dienst.info/... (Abrufdatum: 20.03.2025)
- Besoldungstabellen, https://www.dbb.de/... (Abrufdatum: 20.03.2025)
- Probezeit, https://www.dbb.de/... (Abrufdatum: 20.03.2025)
- Beamter auf Probe – Definition, Erklärung, Kündigung, Rechte & Pflichten, https://www.juraforum.de/... (Abrufdatum: 20.03.2025)
- Lehrergehalt: Wo verdienen Lehrkräfte A13 und wo A12?, https://deutsches-schulportal.de/... (Abrufdatum: 20.03.2025)